Institutionelles Schutzkonzept des Pfarrverbandes Holledau
zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen
mit der katholischen
Pfarrkirchenstiftung Mariä Geburt in Abens
Pfarrkirchenstiftung St. Johannes Baptist in Attenkirchen
Filialkirchenstiftung St. Jakobus der Ältere in Aiglsdorf
Kuratiekirchenstiftung Herz Jesu in Baumgarten
Filialkirchenstiftung Apostel Thomas in Berghaselbach
Filialkirchenstiftung St. Leonhard in Figlsdorf
Filialkirchenstiftung St. Petrus und Paulus in Hettenkirchen
Filialkirchenstiftung St. Petrus und Paulus in Hirnkirchen
Filialkirchenstiftung St. Leonhard in Jägersdorf
Pfarrkirchenstiftung St. Martin in Nandlstadt
Filialkirchenstiftung St. Jakobus der Ältere in Oberhaindlfing
Filialkirchenstiftung St. Lantbert in Pfettrach
Filialkirchenstiftung St. Nikolaus in Piedendorf
Pfarrkirchenstiftung St. Stephanus in Reichertshausen
Filialkirchenstiftung St. Koloman in Thonhausen
Filialkirchenstiftung St. Michael in Tölzkirchen
Filialkirchenstiftung Heilig Kreuz in Wimpasing
Pfarrkirchenstiftung St. Petrus in Wolfersdorf
Inhaltsverzeichnis
- Präambel
- Begrifsdefinitionen
2.1 Grenzverletzungen
2.2 Kunder und Jugendliche
2.3 Sexualisierte Gewalt
2.4 Prävention
2.5 Personal
2.6 Ehrenamtliche
2.7 Erweitertes Führungszeugnis
2.8 Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung
2.9 In Präventionsfragen geschulte Person nach § 9 der diözesanen Präventionsordnung - Veranstaltungen und Gruppen des Pfarrverbandes Holledau
3.1 Ministranten- und Jugendarbeit (Firmung & Erstkommunion)
3.2 Veranstaltungen mit Übernachtungen
3.3 Zulässigkeit von Geschenken - Sozialmedien
4.1 Allgemeiner Umgang mit Sozialmedien
4.2 Social Media-Plattformen
4.3 Messenger-Dienste - Mobile und Online-Kommunikation 4.4 Fotos - Auswahl und Schulung des hauptamtlichen und ehrenamtlichen Personals
5.1 Auswahl und Schulung von Hauptamtlichen
5.2 Auswahl und Schulung von Ehrenamtlichen - Verhaltenskodex
6.1 Grundprinzipien für die Kommunikation und den Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Pfarrverband Holledau - Präventionsansprechpartner im Pfarrverband Holledau
- Vorgehen bie Verdachtsfällen
8.1 Erste Reaktion
8.2 Vorgehenswege im Pfarrverband
8.3 Externe Stellen in der Erzdiözese - Qualitätsprüfung und fortlaufende Risikoanalyse
- Beschwerdemanagement
10.1 Beschwerdeformen
10.2 Beschwerdewege
10.3 Rückmeldung an den Beschwerdegeber
1. Präambel
Der Pfarrverband Holledau trägt die Sorge für viele Gläubige. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger (beruflich wie ehrenamtlich), sowie die hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Laien zu deren Unterstützung, stehen im Kontakt, um Leben zu teilen und gläubige Gemeinschaft in verschiedenster Art und Weise erlebbar werden zu lassen. In den Einrichtungen des Pfarrverbandes, in denen Kinder gefördert werden, auf Veranstaltungen und in Gruppen, bei denen Jugendliche zusammenkommen sowie in den vielfältigen Gruppen und Gremien des Pfarrverbandes und bei den Angeboten für und von Senioren wird Kirche lebendig gemacht und Kirche als Gemeinschaft erfahrbar. Bei zahlreichen Veranstaltungen und in vielfältigen Gruppierungen trägt der Pfarrverband
Holledau Verantwortung für das Wohl und den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbefohlenen. Das folgende institutionelle Schutzkonzept will durch die Bündelung zahlreicher Bemühungen dabei helfen, dieser Verantwortung gerecht zu werden und eine Kultur des respektvollen und achtsamen Umgangs miteinander sowie eine verlässliche Prävention von sexualisierter Gewalt gewährleisten zu können. Ziel des Pfarrverbandes ist es den Kindern und Jugendlichen Schutzorte bieten zu können, die keinen Raum für Missbrauch lassen.
Ebenso will das Konzept dazu Hilfestellung geben, so dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten innerhalb dieses komplexen Gebildes des Pfarrverbandes möglich ist.
Es will aber auch einen verlässlichen Standard innerhalb der seelsorglichen und den dazu gehörenden haupt- und ehrenamtlichen Tätigkeiten geben.
2. Begriffsdefinitionen
2.1 Grenzverletzungen
Grenzverletzungen sind Handlungen, die unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegen. Sie
beschreiben im pastoralen oder erzieherischen sowie im betreuenden oder pflegerischen
Umgang mit Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ein
einmaliges Verhalten, das unbeabsichtigt erfolgt. Dabei ist die Unangemessenheit des Verhaltens
nicht nur von objektiven Kriterien, sondern vor allem vom Erleben des betroffenen Menschen
abhängig. Persönliche Grenzen können sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Entscheidend ist,
die Signale des Kindes, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
wahrzunehmen und darauf entsprechend zu reagieren und beispielsweise den Körperkontakt
abzubrechen.
Sexuelle Übergriffe passieren nicht aus Versehen, sondern mit Absicht. Abwehrende
Reaktionen der Betroffenen werden bei Übergriffen ebenso missachtet wie Kritik von Dritten. In
einigen Fällen sind sexuelle Übergriffe Teil des strategischen Vorgehens zur Vorbereitung von
Missbrauchshandlungen. Sie gehören zu den typischen Strategien von Täter/innen, die hiermit
testen, inwieweit sie ihre Opfer manipulieren und gefügig machen können. Es gibt sexuelle
Übergriffe oberhalb und unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit.
2.2 Kinder und Jugendliche
Neben den Minderjährigen schließt die Formulierung Kinder und Jugendliche immer auch
erwachsene Schutzbefohlene mit ein.
2.3 Sexualisierte Gewalt
Der Begriff sexualisierte Gewalt umfasst neben strafbaren sexualbezogenen Handlungen auch
sonstige sexuelle Übergriffe unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im pastoralen,
erzieherischen sowie betreuenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen eine Grenzverletzung
darstellen.
2.4 Prävention
Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt verfolgen das Ziel, strukturelle
Schutzmaßnahmen zu schaffen und alle Beteiligten für die Thematik zu sensibilisieren, um ihnen
Handlungssicherheit zur Aufdeckung von Vorfällen von sexualisierter Gewalt und Intervention von
sexualisierter Gewalt zu geben.
-
Primäre Prävention: Primäre Prävention kann mit Vorbeugen gleichgesetzt werden. Von
dieser Art der primären Prävention, wird im Allgemeinen gesprochen, wenn der Begriff
Prävention im Kontext sexualisierter Gewalt Verwendung findet. Ziel der primären
Prävention ist es, sexualisierte Gewalt gar nicht erst entstehen zu lassen. -
Wo bereits grenzverletzendes Verhalten aufgetreten ist, setzt die sekundäre Prävention
an. Diese kann auch mit Intervention wiedergegeben werden. Hierbei ist das Ziel,
wiederholte Grenzverletzungen zu unterbinden und Schlimmerem vorzubeugen. -
Gleichbedeutend mit Rehabilitation ist die tertiäre Prävention. Sie zielt darauf ab,
Spätfolgen bei Kindern und Jugendlichen, die Betroffene von sexualisierter Gewalt
geworden sind, zu vermindern.
2.5 Personal
Mit Personal sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeint, die mit den Träger-
Kirchenstiftungen des Pfarrverbandes Holledau in einem Anstellungsverhältnis stehen, das in
einem Arbeitsvertrag geregelt ist, die im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung oder einer
pauschalisierten Aufwandsentschädigung für den Pfarrverband tätig sind oder die in einem
Anstellungsverhältnis mit der Erzdiözese München und Freising stehen und für eine Tätigkeit im
Pfarrverband Holledau dienstlich angewiesen sind.
2.6 Ehrenamtliche
Ehrenamtliche, auf die sich die Regelungen dieses Konzeptes beziehen, sind alle, die bei
Veranstaltungen und in Gruppen des Pfarrverbandes Holledau ehrenamtlich tätig sind und dabei
Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben.
2.7 Erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis nach $ 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz gibt Auskunft
darüber, ob eine Person wegen 8$ 171, 174 — 174c, 176-180a, 181a, 182-184g, 225, 232-233a,
234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt ist und folglich im Rahmen einer
haupt- oder ehrenamtlichen Tätigkeit in der Kirche keinen Kontakt zu Minderjährigen haben darf.
Das erweiterte Führungszeugnis ist bei der Kommunalverwaltung zu beantragen. Es darf bei
Vorlage nicht älter als drei Monate sein.
2.8 Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung
In der Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung versichern haupt- und ehrenamtliche
Mitarbeiter, dass sie in der Vergangenheit nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit
sexualisierter Gewalt verurteilt worden sind und dass auch gegenwärtig kein solches
Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet ist. Außerdem bestätigen sie, dass sie bereit sind,
grundsätzliche Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen einzuhalten und dem
Verhaltenskodex des Pfarrverbandes Holledau zustimmen.
2.9 In Präventionsfragen geschulte Person nach § 9 der diözesanen Präventionsordnung
Die in Präventionsfragen geschulte Person nach 8 9 der diözesanen Präventionsordnung wird im
Pfarrverband Holledau als Präventionsansprechpartner betitelt.
3. Veranstaltungen und Gruppen des Pfarrverbandes Holledau
In Verantwortung des Pfarrverbandes Holledau finden gottesdienstliche und auch nicht -
liturgische Veranstaltungen statt, an denen Kinder und Jugendliche teilnehmen. In verschiedenen
Gruppen treffen sich Kinder und Jugendliche punktuell oder mehrfach, über kürzere oder auch
längere Zeiträume hinweg.
Verbandlich organisierte oder in anderer Trägerschaft befindliche Gruppen unterstehen nicht der
Verantwortung des Pfarrverbandes Holledau, auch wenn sie sich als kirchlich bezeichnen
und/oder sich in kirchlichen Räumen treffen.
Pastorale Bereiche mit persönlichem Kontakt zu Menschen sind:
3.1 Ministranen- und Jugendarbeit (Firmung & Erstkommunion)
-
Im Pfarrverband Holledau erfragen Seelsorger, Mesner, Oberministranten, Firmhelfer,
Lektoren, Kommunionhelfer und Gottesdienstbeauftragte das Einverständnis eines
Ministranten, bevor sie beim Anziehen des liturgischen Kleides helfen. -
Im Falle eines notwendigen Einzelgesprächs zwischen einem Seelsorger oder
Gruppenleiter mit einem Ministranten/Kind/Jugendlichen/Firmling/Erstkommunionkind
wird ein Raum gewählt, der öffentlich zugänglich ist (z. B. im Bürobereich, während der
Bürozeiten). Eine weitere Person wird vor Beginn über das Gespräch in Kenntnis gesetzt.
Kinder und Jugendliche werden von Seelsorgern und Hauptamtlichen nicht in private
Räume mitgenommen. Eine Bevorzugung einzelner ist nicht erwünscht. Kinder- und
Jugendgruppenleiter bleiben Leiter, auch wenn sie sich für Gruppenstunden/
Besprechungen außerhalb des üblichen Gruppenraumes treffen. Nach Möglichkeit sollen
grundsätzlich die pfarrlichen Räumlichkeiten in Anspruch genommen werden.
3.2 Veranstaltungen mit Übernachtungen
- Das Thema „Prävention“ wird im Vorfeld einer Veranstaltung mit Übernachtung mit den
Verantwortlichen angesprochen und erörtert. - Bei Veranstaltungen mit Übernachtung von Kindern und Jugendlichen sind immer
männliche und weibliche Betreuungspersonen über 18 Jahre anwesend. - Als Verantwortliche dürfen ausschließlich Jugendliche und Erwachsene arbeiten, welche
die erweiterten Führungszeugnisse, die Selbstauskunft, die Verpflichtungserklärung und
die Datenschutzerklärung unterzeichnet abgegeben haben. - Die Verantwortlichen wissen um die Sicherstellung einer permanenten
Handlungssicherheit für einen eventuellen Notfall. Diözesane Notfallnummer: 089/
2137-77000. - Männliche und weibliche Teilnehmer schlafen in der Regel in unterschiedlichen und
abgetrennten Räumen. - Isteeine Trennung nicht möglich, werden geschützte Bereiche zum Umkleiden gegeben.
Es ist selbstverständlich, dass vor dem Öffnen einer Türe zu einem Raum angeklopft wird.
Auf Matratzenlager ist nach Möglichkeit zu verzichten, insbesondere bei Kindern ab dem
späten Grundschulalter. Erwachsene schlafen aber keinesfalls zusammen mit den
Kindern im Matratzenlager. - Die Verantwortlichen stellen zu jedem Zeitpunkt sicher, dass die Aufsichtspflicht in vollem
Umfang gewährleistet ist. - Braucht ein einzelnes Kind Zuwendung oder Trost, so ist die Begleitperson nicht alleine
mit dem Kind. Wenigstens ist eine weitere Betreuungsperson zu informieren. - Betreuungspersonen wissen um die verschiedenen Möglichkeiten, Nähe zum Kind
auszudrücken ohne das Kind körperlich berühren zu müssen (z.B. wertschätzende und
ruhige Sprache, einen Tee bringen, Taschentuch reichen, vorlesen, usw). - Bei körperlichem Kontakt, bevorzugt durch geschlechtsgleiche Person, wird das Kind
vorher um Erlaubnis gefragt in Anwesenheit einer weiteren Person. - Erziehungsberechtigte sind von diesem Geschehen möglichst zeitnah zu informieren.
Anmerkung: Alle Leiter von Kinder- und Jugendgruppen im Pfarrverband Holledau sind
und werden mit Präventionsmaßnahmen ausführlich geschult.
3.3 Zulässigkeit von Geschenken
Geschenke zum Zwecke von Bevorzugungen können keine ernst gemeinte und pädagogisch
sinnvolle Zuwendung ersetzen. Exklusive Geschenke fördern, insbesondere, wenn sie nur
ausgewählten Kindern zu teil werden, deren emotionale Abhängigkeit. Daher gehört es zu den
Aufgaben der verantwortlich Tätigen, den Umgang mit Geschenken reflektiert und transparent zu
handhaben. Finanzielle Zuwendungen, Belohnungen und Geschenke an einzelne Minderjährige,
die in keinem Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe der Bezugsperson stehen sind nicht
erlaubt.
4. Sozialmedien
4.1 Allgemeiner Umgamg mit Sozialmedien
Für uns ist der verantwortliche Umgang mit den neuen sozialen Medien in allen Bereichen
wichtig. Dabei sind in jedem Fall die Persönlichkeitsrechte zu wahren. Das Mitschneiden und
Dokumentieren von Bild und Ton, das nicht mit den Akteuren vorher abgesprochen und
genehmigt ist, ist kein respektvoller Umgang.
4.2 Social Media-Plattformen
Freundschaften via Facebook, Instagram, Xing, LinkedIn und anderen derartigen Plattformen
zwischen Seelsorgern und Hauptamtlichen der Pfarrei und Jugendlichen werden nicht
angenommen und geteilt.
4.3 Messenger-Dienste - Mobile und Online-Kommunikation
- Kommunikationsforen wie WhatsApp, Telegramm, Viber, Twitter, iMessage und weitere
Messengerdienste werden in der Kommunikation mit Kindern, Jugendlichen und schutzoder
hilfebedürftigen Erwachsenen eher zurückhaltend gepflegt. Threema und Signal
(europäischer Datenschutz) werden mit diesen Personengruppen benutzt. - Der vertrauensvolle Umgang mit privaten Daten, insbesondere mobilen Telefonnummern,
hat hohe Priorität. Das nicht genehmigte Herausgeben von privaten
Kontaktdaten ist zu unterlassen. Dies dient dem Persönlichkeitsschutz aller in der Pfarrei
wirkenden Personen. - Kommunikationsformen wie zum Beispiel Skype und FaceTime werden nicht benutzt.
Zoom und Microsoft Teams sind der Standard in der Erzdiözese München und Freising
(Stand 2022). - Per E-Mail versendete Nachrichten werden nur an direkte Gesprächspartner verschickt.
Zur Gruppenkommunikation werden die Adressen — bei sich bisher unbekannten
Personen und nicht zu einer Gruppe (Gremium) zugehörigen Personen - in BCC (Blind
Carbon Copy; „Blindkopie“) verschickt. - Die rein privaten Mailadressen von Seelsorgern und Hauptberuflichen sind aus Gründen
der professionellen Rollenabgrenzung nach Möglichkeit nicht zu verwenden.
4.3 Fotos
Um das Recht auf das eigene Bild zu sichern, werden Maßnahmen auf zwei Ebenen getroffen:
Die Institution betreffend: Vor der Aufnahme und der Veröffentlichung von Fotos von
Kindern/Jugendlichen durch die Pfarreien des Pfarrverbandes wird das schriftliche
Einverständnis der Erziehungsberechtigten sowie der Kinder/Jugendlichen eingeholt. Es werden
keine Bilder veröffentlicht, die jemanden bloßstellen oder die missbraucht werden könnten (z. B.
Fotos in Badebekleidung oder Schlafanzug).
Den Umgang der Beteiligten untereinander betreffend: Es dürfen keine Fotos von anderen
gemacht werden, wenn diese das nicht wollen. Es dürfen keine Bilddateien ohne Erlaubnis der
Abgelichteten weitergegeben oder veröffentlicht werden. Die jeweils verantwortlichen
Seelsorger/Innen teilen diese Regeln Eltern, Kindern und Jugendlichen mit. Sie bzw. die
ehrenamtlichen Mitarbeitenden greifen ein, wenn sie Verstöße bemerken.
Filme: Für die Kinder- und Jugendarbeit gilt das Jugendschutzgesetz, d.h. es dürfen keine Filme
in der Jugendarbeit gezeigt werden, die nicht die entsprechende Altersfreigabe haben.
Pornographische oder gewaltverherrlichende Filme dürfen in den Räumen des Pfarrverbandes
und bei Veranstaltungen nicht gezeigt werden.
5. Auswahl und Schulung des hauptamtlichen und ehrenamtlichen Personals
5.1 Auswahl und Schulung von Hauptamtlichen
Das gesamte Personal muss bei Dienstantritt dem Kirchenverwaltungsvorstand ein aktuelles
erweitertes Führungszeugnis sowie eine unterschriebene Selbstauskunft und
Verpflichtungserklärung vorlegen.
Das diözesan angestellte Personal ist dazu dem Erzbischöflichen Ordinariat München gegenüber
verpflichtet. Das erweiterte Führungszeugnis ist im Abstand von fünf Jahren zu erneuern. Dem
gesamten Personal wird bei Erstvorlage des Führungszeugnisses die diözesane Handreichung
„Miteinander achtsam leben“ ausgehändigt, die alle wichtigen Informationen zur Prävention von
sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen enthält.
Mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen wird nur Personal betraut, das neben der
erforderlichen fachlichen Kompetenz auch über eine entsprechende persönliche Eignung verfügt.
Die Auseinandersetzung mit Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen
wird in Bewerbungsgesprächen, während der Einarbeitungsphase sowie in weiterführenden
Mitarbeitergesprächen dem jeweiligen Tätigkeitsbereich entsprechend thematisiert.
Außerdem finden regelmäßig Schulungen statt, die in einem Abstand von fünf Jahren
verpflichtend sind für das Personal, das in seinem Tätigkeitsbereich Kinder und Jugendliche
beaufsichtigt, betreut oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen hat. Die Mitarbeiter sind außerdem
dazu verpflichtet, dem Kirchenverwaltungsvorstand mitzuteilen, wenn gegen sie Ermittlungen
beziehungsweise ein Strafverfahren wegen einer Straftat nach den 88 171, 174 bis 174c, 176 bis
181a, 182 bis 184e oder 225 StGB eingeleitet werden und falls daraufhin eine Verurteilung folgt.
Der Kirchenverwaltungsvorstand kann außerhalb des genannten Turnus von jedem Mitarbeiter
die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses verlangen, wenn ihm gewichtige Hinweise auf
ein strafbares Verhalten des Mitarbeiters bekannt werden.
5.2 Auswahl und Schulung von Ehrenamtlichen
In folgenden Bereichen kommen Ehrenamtliche in regelmäßigen Kontakt mit Kindern oder
Jugendlichen, so dass ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann:
- bei der Mitarbeit in der Familien- und Kinderpastoral
- bei der Leitung von Kindergruppen
- im Rahmen der Erstkommunion-Vorbereitung
- beider Leitung von Jugendgruppen im Rahmen der Firm-Vorbereitung
- beim Proben in diversen Musikgruppen
- bei der Anleitung und Begleitung der Ministranten und Pfarrjugend
- beiden Veranstaltungen und Treffen unserer Pfarrjugend
Alle Ehrenamtlichen, die in den genannten Bereichen dauerhaft oder auch nur temporär
eingebunden oder bei anderen Veranstaltungen tätig sind, welche die Zeitspanne eines Tages
deutlich überschreiten und/oder eine Übernachtung miteinschließen und das 16. Lebensjahr
vollendet haben, müssen der Koordinationsstelle zur Prävention von sexualisierter Gewalt im
Erzbischöflichen Ordinariat München ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die diözesane
Bescheinigung über die Einsichtnahme in dieses Führungszeugnis, eine unterschriebene
Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung sowie die Einverständniserklärung zur
Datenspeicherung bezüglich des erweiterten Führungszeugnissess sind dem
Kirchenverwaltungsvorstand vorzulegen. Das erweiterte Führungszeugnis beziehungsweise die
diözesane Bescheinigung über die Einsichtnahme in das Führungszeugnis ist im Abstand von
fünf Jahren zu erneuern. Ehrenamtliche, die in den genannten Bereichen dauerhaft oder auch
nur temporär tätig sind und das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, müssen dem
Kirchenverwaltungsvorstand eine unterschriebene Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung
vorlegen.
Bei Erstvorlage des Führungszeugnisses beziehungsweise der Selbstauskunft und
Verpflichtungserklärung wird den Ehrenamtlichen die diözesane Handreichung „Miteinander
achtsam leben“ ausgehändigt, die alle wichtigen Informationen zur Prävention von sexualisierter
Gewalt an Kindern und Jugendlichen enthält.
Außerdem finden in regelmäßigen Abständen Schulungen statt, an denen Ehrenamtliche, die
in ihrem Tätigkeitsbereich Kinder beaufsichtigen, betreuen oder vergleichbaren Kontakt zu
ihnen haben, in einem Zeitraum von fünf Jahren wenigstens einmal teilgenommen haben
sollten.
Der jeweils zuständige pastorale Mitarbeiter verantwortet die Unterrichtung der betroffenen
Ehrenamtlichen und die Einholung sowie die Aktualisierung der erforderlichen Unterlagen in
Zusammenarbeit mit der Pfarrbüroverwaltung.
Für eine ehrenamtliche Tätigkeit in den oben genannten Bereichen kann nur eingesetzt werden,
wer neben der formalen auch über eine entsprechende persönliche Eignung verfügt.
6. Verhaltenskodex
Die Prävention von sexualisierter Gewalt und der grundsätzlich achtsame Umgang miteinander
verlangen die Beachtung von Grundprinzipien und die Einhaltung klarer Regeln für die
Kommunikation und den Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Dies erleichtert es Betroffenen
und Dritten, Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und zu benennen, Hilfe einzufordern und
übergriffigem Verhalten Einhalt zu gebieten. Gleichzeitig schützen verbindliche Regeln und deren
gewissenhafte Einhaltung das Personal und die Ehrenamtlichen vor falschen Beschuldigungen
und Verdächtigungen.
6.1 Grundprinzipien für die Kommunikation und den Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Pfarrverband Holledau
- Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind ausnahmslos einzuhalten.
- Es gilt, in allen Lebens- und Arbeitsbereichen einen in sowohl körperlicher als auch
seelischer Hinsicht gewaltfreien und wertschätzenden Umgang miteinander zu pflegen
und insbesondere mit den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen jederzeit achtsam
und einfühlsam umzugehen. Dies gilt gleichermaßen auch in Stresssituationen.
Jegliches Bloßstellen, Ausschließen oder gar Isolieren von Kindern und Jugendlichen
ist strikt zu unterlassen. Auch eine humorvolle Umgangsweise, verniedlichende
Ausdrucksformen oder ironische Bemerkungen dürfen nicht herabsetzend sein. - Individuelle Grenzen sind zu respektieren und diesbezügliche verbale Äußerungen
sowie nonverbale Signale gleichermaßen sensibel zu beachten. - Auf eine angemessene Wortwahl und Lautstärke ist zu achten. Eine sexualisierte
Sprache sowie das Reden über die eigene Sexualität sind zu unterlassen. Dies gilt
genauso für nonverbale Formen der Kommunikation sowie für Aufschriften auf
Kleidung, Schmuckstücken und anderen Utensilien, die bei Veranstaltungen des
Pfarrverbandes getragen beziehungsweise verwendet werden. - Persönliche Nähe, Körperkontakt und Berührungen zwischen erwachsenen Betreuern
und den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen sind unverzichtbar. Sie unterliegen
allerdings den Grenzen professionell gebotener Distanz, müssen altersgerecht und der
Situation angemessen sein und dürfen nur mit Zustimmung der Kinder und
Jugendlichen erfolgen. Dies gilt insbesondere für Situationen, in denen sich Kinder und
Jugendliche entkleiden oder in denen sie auf Trost und besondere Zuwendung
angewiesen sind. Körperkontakt, der sich nicht mehr am Wohl des Kindes oder des
Jugendlichen orientiert, sondern vorrangig dazu dient, Bedürfnisse eines Erwachsenen
zu befriedigen, ist verboten. - Die Intimsphäre und individuelle Grenzen der Kinder und Jugendlichen sind strikt zu
beachten und entsprechend geschützte sowie geschlechtergetrennte Räume zum
Umkleiden, Schlafen, Waschen etc. sind zu wahren. In Kinder- und Jugendgruppen
müssen entsprechende Regeln benannt und eingehalten werden. - Die Rechte der Kinder und Jugendlichen sind zu respektieren und zu stärken. In
Situationen, in denen allerdings aus Verantwortungsbewusstsein gegen den Willen
eines Kindes oder Jugendlichen gehandelt werden muss, ist es wichtig, dass jede
Maßnahme legitimiert und nachvollziehbar ist, damit aus notwendiger Machtausübung
kein unzulässiger Übergriff wird. - Jeglicher Übergriff gegenüber einem Kind oder einem Jugendlichen durch Dritte darf
nicht zugelassen oder geduldet werden, sondern dagegen ist aktiv Stellung zu
beziehen. - Distanzlosigkeit seitens eines Kindes oder Jugendlichen gegenüber einem anderen
Kind oder Jugendlichen sowie gegenüber einem Erwachsenen darf nicht zugelassen
werden, sondern muss angemessen unterbunden beziehungsweise zurückgewiesen
werden. - Beschwerden von Erwachsenen und genauso von Kindern und Jugendlichen werden
gehört und angemessen behandelt. - Die Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen sind auch beim Gebrauch
sozialer Medien und Kommunikationsmittel und bei der Veröffentlichung von Bildern zu
wahren. - Um das Recht auf das eigene Bild zu sichern, gilt: Bildaufnahmen werden nur erstellt
und veröffentlicht unter Wahrung des zuvor erteilten schriftlichen Einverständnisses der
Personensorgeberechtigten. Es werden keine Bilder gemacht und veröffentlicht, die
Kinder oder Jugendliche bloßstellen oder von Dritten in unlauterer Weise
zweckentfremdet werden können. - Persönliche einzelne Geschenke und andere abhängigkeitsfördernde Zuwendungen
an Kinder und Jugendliche sind nicht angemessen. - Sogenannte Eins-zu-eins-Situationen sind zu vermeiden oder so transparent wie
möglich zu gestalten. Einzelgespräche mit Kindern und Jugendlichen müssen
Personensorgeberechtigten oder zumindest einer weiteren erwachsenen Person
bekannt sein, sie sind nur in Diensträumen und niemals in privatem Umfeld und/oder
außerhalb der regulären Arbeitszeiten zulässig und dürfen ein übliches Zeitkontingent
nicht überschreiten. Der Raum für ein solches Einzelgespräch soll möglichst von außen
einsehbar sein und seine Einrichtung einem Zuviel an Nähe vorbeugen. Körperkontakt
ist in einer Eins-zu- eins-Situation tunlichst zu vermeiden. - Kinder und Jugendliche werden dazu ermutigt, bezüglich der eigenen Intimsphäre und
des körperlichen Kontaktes Grenzen zu setzen und sie aktiv zu schützen.
7. Präventionsansprechpartner im Pfarrverband Holledau
In Präventionsfragen geschulte Person nach § 9 der diözesanen Präventionsordnung
Für den Pfarrverband Holledau wird von den Haushalts- und Personalausschüssen mindestens
eine in Präventionsfragen geschulte Person nach $& 9 der diözesanen Präventionsordnung
benannt. Diese Benennung ist dem diözesanen Präventionsbeauftragten durch den
Kirchenverwaltungsvorstand und den zuständigen Kirchenpflegern in Schriftform zur Kenntnis
zu bringen. Die in Präventionsfragen geschulten Personen sind Ansprechpartner für alle
Fragen der Prävention von sexualisierter Gewalt. Sie beraten, stellen Kontakte zu
professionellen Stellen her, dürfen Verdachtsfälle und Beschwerden aber nicht selbst
bearbeiten und sind verpflichtet umgehend die unabhängigen Ansprechpersonen der
Erzdiözese München und Freising zu informieren.
Sie halten die Aufmerksamkeit für dieses Thema wach und bringen damit verbundene Punkte
kontinuierlich in die interne Diskussion mit ein.
8. Vorgehen bei Verdachtsfällen
8.1 Erste Reaktion
Wenn ein Kind oder Jugendlicher Kummer hat, von einer Situation berichtet, in der er sich
unwohl und bedrängt gefühlt, oder etwas beobachtet hat, ist es wichtig, sich dem Betroffenen
zuzuwenden und ihn zu ermutigen und dabei zu unterstützen, von seinen Erlebnissen zu
erzählen. Liegen aufgrund entsprechender Berichte oder eigener Beobachtungen
Anhaltspunkte und konkrete Verdachtsmomente für eine Kindeswohlgefährdung durch
sexualisierte Gewalt vor, ist eine schriftliche Dokumentation notwendig. Sie dient der
Wirksamkeit und Transparenz weiterer Maßnahmen sowie der Absicherung und dem Schutz
des Personals und aller involvierter Personen. In jedem Fall sind der
Kirchenverwaltungsvorstand und/oder die Verwaltungsleitung zu informieren, welche die
lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation der Beobachtungen sowie der
Verfahrensschritte gewährleisten.
8.2 Vorgehenswege im Pfarrverband
Für eine verlässliche und funktionierende Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und
Jugendlichen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Meldungen oder Verdachtsfällen
erforderlich. Wenn diesbezüglich Grenzverletzungen und Übergriffe vermutet oder
wahrgenommen werden, brauchen Kinder und Jugendliche, deren Eltern oder
Personensorgeberechtigte und genauso Personal und Ehrenamtliche zunächst einmal klare
Vorgehenswege.
1. Erster Ansprechpartner
Für jede Veranstaltung und Gruppe im Pfarrverband gibt es zuständige Verantwortliche und
zuständige Ehrenamtliche, die auch bei Beschwerden bezüglich sexualisierter Gewalt erster
Ansprechpartner sind.
- N.N. (siehe verantwortliche Person der jeweiligen Gruppe)
2. Präventionsansprechpartner im Pfarrverband Holledau
Die in Präventionsfragen geschulten Personen nach 8 9 der diözesanen Präventionsordnung im
Pfarrverband Holledau sind Ansprechpartner für alle Fragen der Prävention von sexualisierter
Gewalt.
- Frau Kathrin Kleidorfer
Ringstr. 2a
85395 Wolfersdorf
Tel.: 0176 34444715
Mail: kathrin.kleidorfer@gmx.de - Frau Viola Treitinger
Marktstr. 5
85405 Nandlstadt
Tel.: 0151 12432922
Mail: viola.treitinger@gmx.de - Herr Simon Stark
Blumenstr.11
85395 Wolfersdorf
Tel: 01575 3128238
Mail: simon.stark 16@gmail.com
3. Pastorale Mitarbeiter und Verwaltungsleitung
Verdachtsfälle können außerdem jederzeit in mündlicher oder schriftlicher Form an die
pastoralen Mitarbeiter oder die Verwaltungsleitung des Pfarrverbandes gerichtet werden, die
über das Pfarrbüro erreichbar sind. Ein Seelsorger ist in dringenden Fällen auch außerhalb der
Öffnungszeiten über die Notfallnummer des Pfarrbüros immer erreichbar. (Tel.: 0175 2665095)
Jeder Verdachtsfall wird aufgenommen, vertraulich protokolliert, gegebenenfalls unter
Einbeziehung externer Präventionsbeauftragter weiterverfolgt und unter Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen sowie der kirchlichen Vorgaben bearbeitet. Es gilt ein strikter
Identitätsschutz des betroffenen Kindes oder Jugendlichen. Dem Beschwerdegeber wird
zeitnah Rückmeldung gegeben.
Pfarrverband Holledau
Pfarrbüro Attenkirchen
Pfarrkirchenstiftung St. Johannes Baptist
Hauptstr. 2, 85395 Attenkirchen
Tel.: 08168 9979660 | Fax: 08168 99796619
pv-holledau@ebmuc.de
https://www.pv-holledau.de
Pfarrbüro Nandlstadt
Pfarrkirchenstiftung St. Martin
Marktstr. 21, 85405 Nandistadt
Tel.: 08756 96250] Fax: 08756 962519
pv-holledau®ebmuc.de
https://www.pv-holledau.de
Erreichbarkeit unserer Seelsorger und der Verwaltungsleitung:
Pater Christopher Gnanaprakasam, O.Praem.
cananaprakasam@ebmuc.de
08168/ 997966-11
Diakon Tomislav Rukavina
trukavina@ebmuc.de
08168/ 997966-14
Pastoralreferentin Rebecca Holzer
rholzer@ebmuc.de
08168/ 997966-12
Verwaltungsleitung Birgit Linseisen
blinseisen@ebmuc.de
08168/ 997966-13
Der Kirchenverwaltungsvorstand und/oder die Verwaltungsleitung veranlassen Fallbesprechungen
mit dem involvierten Personal bzw. den involvierten Ehrenamtlichen und
ziehen, falls erforderlich, weitere Beteiligte hinzu. Wenn der ausschlaggebende Verdacht im
Rahmen dieser Beratung nicht ausgeräumt werden kann, ist vor der Einleitung weiterer Schritte
die Abschätzung des Gefährdungsrisikos mit der Koordinationsstelle zur Prävention von
sexuellem Missbrauch des Erzbischöflichen Ordinariates München vorzunehmen.
Der Kirchenverwaltungsvorstand und/oder die Verwaltungsleitung stellen die altersgerechte
Einbindung des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen sicher sowie die Information, Beratung
und Einbeziehung der Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten, soweit hierdurch der Schutz
des Kindes bzw. Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
Sollte bereits in der ersten Aufklärungsphase deutlich werden, dass ein erhebliches
Gefährdungsrisiko gegeben ist, sind notwendige Sofortmaßnahmen zum Schutz des
betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen und zur Beendigung der Gefährdung zu ergreifen.
Richtet sich der Verdacht gegen einen Mitarbeitenden der Erzdiözese München und Freising
oder einer Kirchenstiftung ist eine der drei unabhängigen Ansprechpersonen (siehe
Missbrauchsbeauftragte Seite 19) umgehend verpflichtend zu informieren. Die unabhängigen
Ansprechpersonen entscheiden über alle Schritte der Intervention, wie es in der „Ordnung für
den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger
Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" vorgesehen ist.
Die drei unabhängigen Ansprechpersonen können auch bei Fragen und Unklarheiten (also zur
Einschätzung des Sachverhaltes) kontaktiert werden.
4. Kirchenpfleger
Die Kirchenpfleger im Pfarrverband Holledau sind wichtige Ansprechpartner vor Ort, werden
Verdachtsfälle vertrauensvoll aufnehmen und in Rücksprache mit dem Kirchenverwaltungsvorstand
und/oder der Verwaltungsleitung das weitere Vorgehen abstimmen.
Die Kirchenpfleger der einzelnen Kirchenstiftungen im Pfarrverband Holledau lauten wie folgt:
Pfarrkirchenstiftung Mariä Geburt in Abens
Filialkirchenstiftung St. Petrus und Paulus in Hirnkirchen
Filialkirchenstiftung St. Nikolaus in Piedendorf
Georg Kaindl, Mooshof 4, 84072 Au in der Hallertau
Tel.: 0174 1805364
Mail: geka_ mooshof@gmx.de
Pfarrkirchenstiftung St. Johannes Baptist in Attenkirchen
Filialkirchenstiftung St. Jakobus der Ältere in Aigisdorf
Filialkirchenstiftung St. Petrus und Paulus in Hettenkirchen
Filialkirchenstiftung Heilig Kreuz in Wimpasing
Franz Wagner, Staudhausen 11, 85395 Attenkirchen
Tel.: 08168 1218
Mail: bf.wagner@t-online.de
Kuratiekirchenstiftung Herz Jesu in Baumgarten
Brigitte Unger, Untere Dorfstr. 4, 85405 Nandlstadt
Tel.: 08756 447
Mail: unger@gmx.de
Filialkirchenstiftung Apostel Thomas in Berghaselbach
Josef Maier, Berghaselbach 12, 85395 Wolfersdorf
Tel.: 08168 266
Mail: maizak@t-online.de
Filialkirchenstiftung St. Leonhard in Figlsdorf
Franz Prummer, FigIsdorf 51, 85405 Nandlstadt
Tel.: 08756 969828
Mail: f.prummer@gmx.de
Filialkirchenstiftung St. Leonhard in Jägersdorf
Sebastian Schweiger, Leonhardstr. 22a, 85395 Wolfersdorf
Tel.: 08168 9995898
Mail: wirtswast53@web.de
Pfarrkirchenstiftung St. Martin in Nandlstadt
Johannes Widmann, Kainrad 12, 85405 Nandlstadt
Tel.: 0157 74062941
Mail: johannes.widmann 97@web.de
Filialkirchenstiftung St. Jakobus der Ältere in Oberhaindlfing
Johann Nißl, Hochstr. 8, 85395 Wolfersdorf
Tel.: 08168 963116
Mail: ha-nissI@t-online.de
Filialkirchenstiftung St. Lantbert in Pfettrach
Artur Dobis, Bachstr. 6, 85395 Attenkirchen
Tel.: 08752 8693533
Mail: artur.dobis@t-online.de
Pfarrkirchenstiftung St. Stephanus in Reichertshausen
Johann Penger, Kleingründling 1, 85405 Nandlstadt
Tel.: 08756 1251
Mail: penger.michael@web.de
Filialkirchenstiftung St. Koloman in Thonhausen
Robert Kaindl, Fichtenweg 4, 85395 Wolfersdorf
Tel.: 08168 1717
Mail: robert.kaindI@ib-bhk.de
Fillalkirchenstiftung St. Michael in Tölzkirchen
Lorenz Schweiger, Tölzkirchen 1b, 85405 Nandlstadt
Tel.: 08756 969346
Mail: lenz@creopard.de
Pfarrkirchenstiftung St. Petrus in Wolfersdorf
Sebastian Rieger, Kirchstr. 11, 85395 Wolfersdorf
Tel.: 08168 688
Mail: rieger-wolfersdorf@t-online.de
8.3 Externe Stellen in der Erzdiözese
Stabsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch in der Erzdiözese München und
Freising
Lisa Dolatschko-Ajjur
Stabsstellenleiterin
Pädagogin M.A.
Tel.: 0160 / 96 34 65 60
E-Mail: LDolatschkoAjjur@eomuc.de
Christine Stermoljan
Stabsstellenleiterin
Diplom-Sozialpädagogin, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin
Tel.: 0170 / 224 56 02
E-Mail: CStermoljan@eomuc.de
Interventionsbeauftragter
Bernhard Freitag
Oberrechtsrat i.K.
Stabsstelle Recht
Tel.: 089 / 2137 - 1835
E-Mail: bfreitag@eomuc.de
Unabhängige Ansprechpersonen der Erzdiözese München und Freising für die Prüfung
von Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker,
Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst
Dr. jur. Martin Miebach
Tengstraße 27 / Il
80798 München
Telefon: 0174 / 300 26 47
Fax: 089 / 95 45 37 13-1
E-Mail: mmiebach@missbrauchsbeauftragte-muc.de
Diplompsychologin Kirstin Dawin
St. Emmeramweg 39
85774 Unterföhring
Telefon: 089 / 20 04 17 63
E-Mail: kdawin@missbrauchsbeauftragte-muc.de
Dipl.-Soz.päd. Ulrike Leimig
Postfach 42
82441 Ohlstadt
Telefon: 0 88 41/6 76 99 19
Mobil: 01 60/857 4106
E-Mail: uleimig@missbrauchsbeauftragte-muc.de
Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene von sexuellem Missbrauch in der Erzdiözese
München und Freising
Telefon: 089 / 2137 77000
Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 12 Uhr
Dienstag und Mittwoch zusätzlich jeweils von 16 bis 19 Uhr
E-Mail: praevention@eomuc.de
Postanschrift:
Erzbischöfliches Ordinariat München
Stabsstelle GV.3 — Stelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch
Postfach 330360
80063 München
Besucheranschrift:
Erzbischöfliches Ordinariat München
Stabsstelle GV.3 - Stelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch
Schrammerstr. 3
80333 München
9. Qualitätsprüfung und fortlaufende Risikoanalyse
Mit dem vorliegenden Schutzkonzept des Pfarrverbandes Holledau schaffen wir den Rahmen,
damit das Bewusstsein für das Thema Präventionsarbeit in das tägliche Leben der Pfarrei
einfließen kann. Dabei ist uns wichtig, dass nicht nur Regelungen getroffen werden, sondern dass
wir einen Boden bereiten, damit schneller und besser erkennbar wird, wann und falls Grenzen
überschritten werden.
Die eingesetzten Instrumente zur Erreichung des Zieles, Kindern und Jugendlichen bei den
Veranstaltungen und in den Gruppen des Pfarrverbandes Holledau einen sicheren und
wertschätzenden Raum zu bieten, bedürfen einer fortlaufenden Überprüfung. Dabei müssen
Strukturen und Arbeitsabläufe immer wieder analysiert und Risiken neu bewertet werden. Auf
diese Weise können Gefahrenpotentiale und Schwachstellen, welche die Ausübung von
sexualisierter Gewalt ermöglichen oder deren Aufdeckung erschweren, frühzeitig erkannt und
eingedämmt werden.
Hierzu wird ein Qualitätsprüfungsteam benannt, das jährlich tagt, um die Einhaltung des
Schutzkonzeptes zu überprüfen, die veränderte Situation immer wieder neu zu sondieren und die
entsprechenden Ergänzungen und Veränderungen des Schutzkonzeptes zu empfehlen.
Diesem Qualitätsprüfungsteam gehören an: Die Verwaltungsleitung des Pfarrverbandes, ein
pastoraler Mitarbeiter des Pfarrverbandes, den der Kirchenverwaltungsvorstand benennt, die
Präventionsansprechpartner im Pfarrverband, die Verbundspfleger/innen oder deren Vertreter,
der/die Pfarrverbandsratsvorsitzende und dessen/deren Stellvertretung.
10. Beschwerdemanagement
Es muss einen verantwortungsbewussten Umgang mit möglichen Beschwerden, auch in Bezug
auf das Thema der sexualisierten Gewalt geben. Für uns ist ein solches Beschwerdesystem
grundsätzlich selbstverständlicher Bestandteil einer offenen und transparenten Kultur unserer
Einrichtung.
10.1 Beschwerdeformen
Beschwerden können schriftlich (freitextlich) oder mündlich vorgebracht werden. Es wird sich
bemüht, eine möglichst zeitnahe Rückmeldung zu geben. Wesentliches Merkmal ist der
Identitätsschutz des Beschwerdegebers, die Vertraulichkeit und die Anonymität gegenüber der
der sich beschwerenden Person.
10.2 Beschwerdewege
Alle, die eine Beschwerde abgeben wollen, haben die Möglichkeit, dies in direktem Kontakt zu
tun. Über die Hauptbüros des Pfarrverbandes kann mit dem Präventionsteam Kontakt
aufgenommen werden. Zudem stehen der Pfarrverbandsleiter, die Ansprechpartner in den
einzelnen Pfarreien, sowie alle beruflichen Seelsorger des Pfarrverbandes zur Verfügung.
Von jedem Vorgang wird ein Protokoll erstellt, welches verschlossen beim Präventionsteam
aufbewahrt wird und auch nur diesem zugänglich ist.
Das Präventionsteam wird gebildet aus den drei Präventionsansprechpartnern, einem
pastoralen Mitarbeiter des Pfarrverbandes, den der Kirchenverwaltungsvorstand benennt und der
Verwaltungsleitung. An das Präventionsteam gerichtete Beschwerden, mündlich oder schriftlich,
werden aufgenommen und bearbeitet.
10.3 Rückmeldung an den Beschwerdegeber
Eingegangene Beschwerden werden zeitnah beantwortet. Für uns stellt es eine
Selbstverständlichkeit dar, dass .der Beschwerdegeber Information erhält, dass seine
Beschwerde eingegangen ist und bearbeitet wird. Selbstredend bleibt die Anonymität gegenüber
demjenigen, den die Beschwerde betrifft, gewahrt.
Der Beschwerdegeber wird vom Fortgang der Bearbeitung unterrichtet, damit eine Transparenz
im Umgang mit dieser Beschwerde sichergestellt wird.
Inkrafttreten
Dieses Schutzkonzept tritt am 01.08.2026 in Kraft und ist für alle Gruppierungen und
Veranstaltungen des Pfarrverbandes Holledau verbindlich. Es ist dem gesamten Personal, allen
Mitgliedern der pfarrlichen Gremien und jenen Ehrenamtlichen, die in ihrem Tätigkeitsbereich
Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen haben zur Verfügung zu stellen.




